Das ‚Pickerl‘ nach § 57a in Meiningen bei Feldkirch
Ihr Vorteil in unserer Fachwerkstatt
Je nach Alter Ihres Wagens muss er nach drei oder zwei Jahren oder jährlich auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden. Natürlich können Sie – nach einer Terminvereinbarung – selbst zu einer Prüfstelle oder zum ÖAMTC fahren. Aber abgesehen vom Zeitaufwand haben Sie dann das Problem, falls ein Mangel festgestellt wurde, dass Sie innerhalb einer vorgeschriebenen Frist Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen müssen, um es danach erneut vorzustellen.
Wir sparen Ihnen Zeit und Aufwand
Da unabhängige Prüfer zu uns in die Werkstatt kommen, kann auch Ihr Auto, Ihr Wohnmobil oder Klein-Lkw bis 3,5 t, Ihr einachsiger oder Tandemanhänger, für das Pickerl vorgestellt werden. Je nach Absprache mit Ihnen sehen wir es vorher durch, damit nach Möglichkeit gar nicht erst ein Mangel festgestellt wird. Und falls es doch so sein sollte, können wir diesen Mangel auch gleich beheben und dafür sorgen, dass Sie den vorgeschriebenen Aufkleber für die Windschutzscheibe erhalten.